ZPÜ-Abgabe-Forderungen auf Rohlinge sind rechtswidrigDie von der ZPÜ veröffentlichten Abgaben auf Rohlinge haben im Speicher-Channel zu erheblichen Irritaitonen geführt, weil die meisten Betroffenen derzeit nicht wissen, wie sie sich juristisch korrekt verhalten sollen. Dem Informationskreis AufnahmeMedien zufolge sind die Forderungen jedoch definitiv rechtswidrig.Auf dem Speichermedienmarkt herrscht derzeit wegen der neuen Abgaben, die klammheimlich eingeführt worden sind, pures Chaos. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ hat, ohne die Öffentlichkeit und den Handel darüber ausreichend zu informieren, zum Jahreswechsel die Urheberabgaben auf CD- und DVD-Rohlinge massiv erhöht. Für Blu-rays gibt es neuerdings ebenfalls eine Abgabe, die so hoch ist, dass es sich eigentlich für die Händler überhaupt nicht mehr lohnt, diese Medien weiter zu verkaufen. Der Wortlaut der neuen Abgaben ist im Bundesanzeiger vom 30.12.2009 nachzulesen. Die ZPÜ hatte zuvor erfolglos mit dem Informationskreis für Aufnahmemedien verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt wurde, hat die ZPÜ dann einfach eine völlig willkürliche Entscheidung getroffen. Das Resultat: Die neue Abgaberegelung gilt bereits seit Anfang des Jahres, doch die wenigsten Händler wissen davon und wundern sich darüber, dass die Distributoren ständig ihre Preise für Speichermedien verändern. Im Exklusiv-Interview mit Computer Reseller News erklärt Christamaria Hofman, Sprecherin des Informationskreis AufnahmeMedien, der bei den Verhandlungen über die neuen Urheberabgaben auf Rohlinge die Interessen der Hersteller vertritt, warum die von der ZPÜ geforderten Abgaben auf Rohlinge wie CDs, DVDs und Blu rays rechtswidrig sind. CRN: Inwieweit sind die von der ZPÜ erhobenen Abgabeforderungen rechtsverbindlich? Hofman: Die unter dem 30.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife für CD- und DVD-Rohlinge sind veröffentlichte Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Sie sind nur für die Verwertungsgesellschaften verbindlich, d.h. diese dürfen von einzelnen Anbietern keinen höheren Betrag fordern. Alle vorliegenden Tarife sind weit überhöht und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Tarife 2008/2009 für Produkte, die am 31.12.2007 nicht vergütungspflichtig waren, also z.B. DVD-DL oder -RAM 9,4 GB sind rechtswidrig, weil sie rückwirkend aufgestellt wurden. CRN:Welche Konsequenzen hat dies nun? Hofman: Die IM-Firmen akzeptieren dies nicht und haben daher bereits im Jahr 2008 ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Festlegung der Vergütungssätze angängig gemacht. Mit einer Entscheidung ist im März 2010 zu rechnen. CRN: Wie sieht es mit den besonders hohen Urheber-Abgaben auf Blu rays aus, die von der ZPÜ gefordert werden? Hofman: Die Tarife für Blu-ray Disk und Audio-CD sind rechtswidrig, weil sie nicht auf einer dem Gesetz entsprechenden in einem Gesamtvertragsverfahren erhobenen Nutzungsstudie beruhen. Tatsächlich gibt es eine Privatstudie der ZPÜ. Darin wird sogar ausdrücklich festgestellt, dass Blu-ray Disk derzeit nicht zu Privatkopiezwecken genutzt werden. Was die Tarifveröffentlichung von Blu-ray Disk betrifft, so hat sich der IM bereits an die Aufsichtsbehörde gewandt und erwartet, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gegen die Verwertungsgesellschaften vorgehen wird. Weitere Infos zu diesem brisanten Thema gibt es beim Informationskreis AufnahmeMedien: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Quelle: www.crn.de |
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